Mit der Einrichtung unserer Schule als Oberschule sind wir eine Ganztagsschule mit einem verpflichtenden Teil und einem freien Teil am Nachmittag geworden. Das bedeutet für unsere Schülerinnen und Schüler die Teilnahme am Nachmittagsunterricht, der bis 15.15 Uhr dauert. Aus diesem Grund bieten wir im Kostenumfang von 2 € ein Mittagessen an, an dem die Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Natürlich wird ihnen auch die Möglichkeit gegeben, an den übrigen Wochentagen (Montag bis Donnerstag) am Mittagessen teilzunehmen.
Sollten die Erziehungsberechtigten Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten, können sie bei der für sie zuständigen Stelle (Landkreis, Jobcenter oder Sozialamt der Stadt) einen Antrag stellen. Der auszufüllende Antrag sowie die hierfür erforderliche Schulbescheinigung sind im Büro erhältlich.
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Das Essensgeld sollte per Bankeinzug bezahlt werden. Hierfür steht Ihnen die Einzugsermächtigung zum Download bereit.